
Am 14. April 2018 bombadierten westliche Verbündete Syrien. Dies war eine Reaktion auf einen Giftgasangriff vom 7. April in Ost-Guta. Laut Bundesregierung war die Bombadierung Syriens "erforderlich und angemessen". In einer aktuellen Stunde konnte die Bundesregierung jedoch - trotz mehrfacher Nachfragen- keine Rechtsgrundlagen nennen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages und sämtliche Völkerrechtler*innen bewerten diese Luftanschläge als völkerrechtswidrig.
11.07.18 - Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 19/3319 Herunterladen als PDF