Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche absichern

Die Versorgungssituation in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche ist ohnehin prekär. Durch die Infektionsschutzmaßnahmen wird der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen weiter erschwert. Um gegen zu steuern muss die medizinisch nicht notwendige Pflichtberatung ausgesetzt werden.