Seehofer muss seine Hausaufgaben in Sachen Grundrechte machen!
Die Bundesregierung will ein Reparaturgesetz zum „Hatespeech“-Gesetz in Windeseile durch das Gesetzgebungsverfahren jagen und die sogenannte Bestandsdatenauskunft auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts neu regeln. Dabei lässt das Gesetz aus dem Haus von Horst Seehofer jedoch den größten Grundrechtseingriff des „Hatespeech“-Gesetzes – die Übermittlung von Nutzerdaten durch Soziale Netzwerke an die Polizei – unberührt und riskiert, dass auch dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt wird.