
Antrag - Drucksache Nr. 19/17612
Cannabiskonsumierende Führerscheininhaber*innen sind gegenüber Alkoholkonsumierenden benachteiligt. Ihnen kann die Fahrerlaubnis auch entzogen werden, wenn sie zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kfz trennen. Für sie gilt eine Null-Toleranz-Grenze. Wir fordern die Einführung von THC-Grenzwerten analog zu den Regelungen bei Alkohol.