
beck-aktuell, Heute im Recht, 08. Oktober 2020, Redaktion beck-aktuell
Am vergangenen Mittwoch hat der Bundestag eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes einstimmig beschlossen.
"Künftig können Abgeordnete mit einem Ordnungsgeld belegt werden, wenn sie anzeigepflichtige Spenden nicht melden oder gegen das Verbot der Annahme unzulässiger Zuwendungen verstoßen. [...] Außerdem können Abgeordnete künftig bestraft werden, wenn sie Mitarbeiter für Aufgaben einsetzen, die nichts mit dem Bundestag zu tun haben, also insbesondere für Wahlkampftätigkeit. Hier droht nun ein besonders scharfes Ordnungsgeld von bis zur Höhe der halben jährlichen Abgeordnetendiät."
Obwohl die Linksfraktion dem Antrag zugestimmt hat, greifen die Änderungen nicht weit genug. Niema Movassat äußert sich kritisch: "Die echten Probleme – massiver Lobbyismus, Verdacht käuflicher Politik – das packen Sie alles mit Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht an" [...]."