
Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 19/25541
Die vom Bundestag 2016 beschlossene Novellierung des Maßregelvollzugs sollte Abhilfe schaffen in Bezug auf den kontinuierlichen Anstieg der Belegung von psychiatrischen Krankenhäusern.Seit der Novellierung hat es keinen Rückgang der Belegungszahlen im Maßre-gelvollzug (MRV) gegeben. Es ist eher gegenteiliges zu beobachten: Die hohen Einweisungen nach §§ 63,64 StGB werden im gegenwärtigen Diskurs, vor allem für die Überbelegungssituation verantwortlich gemacht.
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/25652 vor. Antwort als PDF herunterladen